Wenn Anwälte Gutes tun
Immer mehr große Anwaltssozietäten werden sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und engagieren sich in Projekten zum Wohle der Öffentlichkeit. Während solchen Pro Bono-Aktivitäten in Deutschland aufgrund der Rechtslage - hierzulande ist eine kostenlose Rechtsberatung nur in Sonderfällen erlaubt - noch eher eine Seltenheit sind, gehören sie beispielsweise in den Vereinigten Staaten längst zum guten Ton. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete beispielsweise in ihrer letzten Samstagsausgabe über die Sozietät Latham & Watkins, die unter anderem die autonome Region Südsudan bei der Entwicklung einer eigenen Verfassung unterstützte. Die Sozietät verpflichtet ihre Mitarbeiter inzwischen zu mindestens 60 Stunden Pro-Bono-Engagement im Jahr, wobei diese Aktivitäten genauso vergütet werden wie die Arbeit für die kommerziellen Kunden. Bei diesem Mindesteinsatz belassen es indes die wenigsten Anwälte, denn die Arbeit für eine gute Sache setzt bei den Juristen ein immenses Maß an Energie frei, da der emotionale Return, den sie für diese Tätigkeiten erhalten, von den meisten als sehr beglückend empfunden wird. Im vergangenen Jahr leisteten die Latham-Anwälte 161.000 gemeinnützige Arbeitsstunden, was einem Wert von 56 Millionen Dollar entspricht.
Pro-Bono-Report von Latham & Watkins